Revidiertes Datenschutzgesetzt per 1. September 2023

Ab dem 1. September 2023 wird es ernst für Theatergesellschaften: das revidierte Datenschutzgesetzt tritt in Kraft und bringt einige Änderungen mit sich. Denn Adresslisten, die bisher durch den Theaterverein wanderten, sind jetzt so vertraulich wie nie.

Auch für das Theater gelten nun neue Regeln im Umgang mit personenbezogenen Daten. Keine Sorge der ZSV hat ein Merkblatt mit nützlichen Informationen erstellt und bringt somit Licht ins Dunkel.

 

Was ist erlaubt?

Was ist zu beachten?

Wie können Theatervereine datenschutzkonform bleiben?

 

5 Schritte für den Datenschutz

Es ist wichtig, dass Theatervereine Massnahmen erfreifen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Hier sind einige Schritte, die als Erster unternommen werden sollten:

  1. Überprüfung der Datenverwendung und Inventarliste erstellen
  2. Informatione der Mitglieder/betroffenen Personen über die Datenverwendung
  3. Einwilligung der Mitglieder/betroffenen Personen
  4. Beschränkung der Datenverwendung
  5. Löschung von Personendaten

 

Weitere Informationen und nützliche Links findet ihr im Merkblatt.