Dienstleistungen & Dokumente

Auf dieser Seite findet Ihr alle Dienstleistungen und Dokumente des RVA. Die Liste wird laufend ergänzt. Gerne nehmen wir auch Vorschläge entgegen. Wendet euch dafür ans jeweilige Ressort oder ans Sekretariat

 


Dokumente

Bitte sendet alle Anfragen und Aufrufe an Theatervereine sowie die Flyer eurer Produktionen an:

sekretariat@rva.ch

Die Aufrufe werden gesammelt regelmässig im Newsletter publiziert.

Seit dem 1. September 2023 wurde es ernst für Theatergesellschaften: das revidierte Datenschutzgesetz tritt in Kraft und bringt einige Änderungen mit sich. Denn Adresslisten, die bisher durch den Theaterverein wanderten, sind jetzt so vertraulich wie nie.

Auch für das Theater gelten nun neue Regeln im Umgang mit personenbezogenen Daten. Keine Sorge der ZSV hat ein Merkblatt mit nützlichen Informationen erstellt und bringt somit Licht ins Dunkel.

Was ist erlaubt?
Theatergesellschaften sammeln eine Menge personenbezogener Daten von Vereinsmitgliedern, Mitwirkenden, Publikum und vielen anderen Personen. Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Fotos, Bankverbindungen – da kommt so einiges zusammen. Doch Vorsicht: Das Sammeln und Speichern von Daten ist nur erlaubt, wenn es für den Vereinszweck unbedingt notwendig ist. Ein Adressbuch von Mitwirkenden während einer Theaterproduktion? Okay, das ist sinnvoll. Aber nur, solange das Projekt läuft und nicht länger!

Was ist zu beachten?
Ein Theaterverein, der Mitglieder hat, wird zwangsläufig auch Daten seiner Mitglieder speichern. Das ist nicht neu. Das revidierte Datenschutzgesetz hält Neuerungen bereit, die in vielen Theatervereinen den Umgang mit Mitgliederdaten verändern wird. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht. Vorstände müssen ihre Mitglieder über Umfang und Zweck der Datenbearbeitung informieren (Informationspflicht & Datenschutzerklärung).

Wie können Theatergesellschaften datenschutzkonform bleiben?
Um den Umgang mit personenbezogenen Daten in einer Theatergesellschaft zu regeln, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit wäre, die Datenverwendung in den Statuten zu beschreiben. Von jedem Mitglied und allen Mitwirkenden einer Theaterproduktion eine Datenschutzerklärung einzuholen – wäre auch keine schlechte Idee. Diese Einwilligung für die Datennutzung könnte standardmässig abgegeben werden. Das revidierte Gesetz nimmt also die Theatergesellschaften und insbesondere die Privatpersonen innerhalb eines Theatervereins in die Pflicht, wenn es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht

  1. Überprüfung der Datenverwendung und Inventarliste erstellen
    Welche Daten werden gesammelt? Wo sind sie gespeichert? Wer hat Zugang? Wer braucht Daten für seine Aufgabe? Eine Übersichtsliste (Inventar) sollte erstellt und regelmässig aktualisiert werden.
  2. Information der Mitglieder/betroffenen Personen über Datenverwendung
    Mitglieder und betroffene Personen müssen im Detail darüber informiert werden, wofür ihre Daten verwendet werden (Zweck, wer die Daten bearbeitet, etc.). Die Informationen könnten in einer Datenschutzerklärung oder einem Merkblatt zum Datenschutz bereitgestellt werden. Auch für Websites werden Daten gebraucht. User müssen darüber informiert und darauf hingewiesen werden.
  3. Einwilligung der Mitglieder/betroffenen Personen einholen
    Vor der Verwendung der Daten muss die Einwilligung der Mitglieder/betroffenen Personen eingeholt werden. Dabei sollte auch darauf hingewiesen werden, dass es dem Mitglied/der betroffenen Person freigestellt ist, Daten mitzuteilen.
  4. Beschränkung der Datenverwendung
    Der Vorstand darf von den Mitgliedern/betroffenen Personen nur Daten verlangen, die im direkten Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehen. Möchte der Vorstand mehr Daten, muss er Mitglieder/betroffene Personen vorgängig darüber informieren. Beispiel: meist wird eine Kontaktliste aller Personen geführt, die bei einer Theaterproduktion mitmachen. Es ist ok, Personendaten auf einer Liste zu führen, wenn diese im direkten Zusammenhang mit der Theaterproduktion stehen. Endet die Produktion, verliert die Kontaktliste den Zweck und die darauf festgehaltenen Personendaten sind zu löschen.
  5. Löschung von Personendaten
    Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für den Zweck der Bearbeitung nicht mehr nötig sind.

Weitere Informationen und nützliche Links findet ihr im Merkblatt.

gerne dürft ihr uns eure Fotos von RVA-Anlässen zum Veröffentlichen schicken. An internet@rva.ch oder zytig@rva.ch oder über unseren Facebook-Account

Link zur Fotogallerie

Die Hauptversammlung 2024 findet am 9. März 2024 in Hinwil statt.

Einladung und Traktandenliste wurden fristgerecht versandt.

Aufgrund des Datenschutzes werden keine Verbandsinternen Dokumente wie Protokolle, Jahresrechnung und Budget auf der Webseite publiziert. Diese Dokumente werden an die Mitglieder versandt und können jederzeit von Einzelmitgliedern und Mitgliedern der Vereine beim Sekretariat angefordert werden.

 

 

 

 

 

 

Gerne unterstützen wir euch bei der Organisation eines Hauskurses. Bitte kontaktiert dazu unser Kurswesen

Für Themen im Zusammenhang mit der Homepage, wendet euch bitte ans Ressort Internet

Das aktuelle Jahresprogramm steht euch hier zur Verfügung.

Hier findet ihr das Reglement für die Kinder- und Jugendtheater

Gerne stellen wir Ihnen hier unser Logo im png– und jpg-Format zur Verfügung.

In diesem Dokument findet Ihr viel Wissenswertes rund um den Umgang mit Medien

Hier stellen wir Ihnen das aktuelle Mitgliederverzeichnis zur Verfügung.

bist du Mitglied eines Theatervereins oder eines Vereins der hin und wieder Theateraufführungen inszeniert? Oder sonst engagiert oder intressiert in/an der Schweizer Amateurtheaterszene? Dann ist der Regionalverband Amatheurtheater Zürich-Glarus genau das richtige für dich.

Du hast die Möglichkeit, als Einzelmitglied, Theaterverein oder Vereinstheater dem RVA beizutreten. Mit dem Beitritt zum Regionalverband bist du automatisch Mitglied beim Zentralverband Schweizer Volkstheater (ZSV).

Für Kinder- und Jugendtheater sowie Seniorentheater ist die Mitgliedschaft kostenlos.

Bitte sende das Formular per Post ans Sekretariat oder per Mail an sekretariat@rva.ch

Regionalverband Amateurtheater Zürich/Glarus RVA
Sekretariat
Rickenstrasse 6
8732 Neuhaus SG

Mitgliederbeiträge:
Theaterverein: CHF 270.00
Vereinstheater: CHF 135.00
Einzelmitglied: CHF 40.00
Seniorentheater / Kinder- & Jugendtheater: Kostenlos

Beitrittsgesuch Einzelmitglied

Beitrittsgesuch Theaterverein (Erwachsene)

Beitrittsgesuch Theaterverein (Kinder- und Jugend)

Betrittsgesuch Theaterverein (Senioren)

Beitrittsgesuch Vereinstheater

Für nähere Informationen wendet euch bitte direkt an den jeweiligen Regisseur

Hier gelangt ihr zur Regieliste.

Eine Vorlage für einen Regievertrag finden Sie hier.

Der Spielkalender ist eine Dienstleistung des Verbands und ein Eintrag nur Mitgliedern vorbehalten. Wie du deine Aufführungen einträgst, erfährst du hier: Wie erfasse ich eine Veranstaltung auf guidle?

Falls du deine Anzeige ändern möchtest, so steht dir hierfür www.guidle.com zur Verfügung. Mit der Funktion «Passwort vergessen» im Login-Bereich kannst du dort jederzeit deine Zugangsdaten erneut anfordern.

Bei Fragen wende dich bitte an das guidle Team unter support@guidle.com oder 041 766 95 95.

Hier finden Sie die aktuellen Statuten des RVA.

Hier findet Ihr eine Kurzbeschreibung der SUISA sowie die Bestimmungen des SUISA Vertrags

Flyer Technik RVA

Auf diesem Flyer findet Ihr alle Information zu technischer Unterstützung.

Hier findet Ihr eine Auswahl an Beiträgen die vom RVA publiziert wurden.

Infos zur Theaterzytig

Hier findet Ihr Wissenswertes zum Thema Urheberrechte

Das neue ZSV Kursprogramm ist da!

Es wartet ein abwechslungsreiches Programm auf Sie.

Wer sich über die neuen Kurse informieren möchte, findet die entsprechenden Informationen hier.